Partner

Gehörlosengeld

Menschen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erlittener Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit können auf Antrag Gehörlosengeld erhalten, um die durch Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen gezahlt.

Anträge erhalten sie beim Sozialamt der Gemeinde Nümbrecht. Die Anträge werden weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland Dezernat 7 Hermann-Pünder-Str. 1.

Kontakte

jenny.franke@nuembre...02293 302 155 Fachbereich II - Fachgebiet II/1

Grundsicherung, Angelegenheiten Asyl

regina.pauls@nuembre...02293 302 154 Fachbereich II - Fachgebiet II/1

Grundsicherung