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Winterdienst

Die Gemeinde organisiert und führt den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemeinde durch. Die Reinigung umfasst als Winterwartung insbesondere:

  • a.) das Schneeräumen auf Fahrbahnen und Gehwegen,
  • b.) das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.

Die Räum- und Streupflicht besteht werktags von 7.00 - 20.00 Uhr, samstags von 8.00 – 20.00 Uhr und sonntags von 9.00 – 20.00 Uhr.

Nach § 4 Straßenreinigungsgesetz NRW und der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Nümbrecht ist insbesondere bei Anliegerstraßen, aber auch bei überörtlichen Straßen, die Räum- und Streupflicht für die Gehwegbereiche und teilweise auch für die Fahrbahnen auf die Anlieger der von der jeweiligen Straße angeschlossenen Grundstücke übertragen.

Die Anlieger sind somit während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich und haben diese in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten. Die Überwachung, ob die Räum- und Streupflicht eingehalten wurde, obliegt der Gemeinde Nümbrecht, die in der Regel auf Beschwerden hin tätig wird.

Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem empfindlichen Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern, zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen.

Die Straßen und Gehwege, die von den Anliegern zu räumen und zu streuen sind, können der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung entnommen werden

Kontakte

andreas.sanin@nuembr...02293 302 145 Fachbereich III - Fachgebiet III/3

Leitung Fachgebiet III/3

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