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Blindengeld

Menschen, deren Sehkraft auf dem starken Auge unter 2% liegt, haben die Möglichkeit, Blindengeld zu beantragen.

Hochgradig Sehbehinderte, die mind. 16 Jahre alt sind und deren starkes Auge mit Gläserkorrektur nicht mehr als 5% der normalen Sehstärke aufweist, können auf Antrag eine finanzielle Hilfe erhalten.

Das Blindengeld und die Hilfe für hochgradig Sehschwache werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Anträge erhalten sie beim Sozialamt der Gemeinde Nümbrecht. Die Anträge werden von dort weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland.

Kontakte

jenny.franke@nuembre...02293 302 155 Fachbereich II - Fachgebiet II/1

Grundsicherung, Angelegenheiten Asyl

regina.pauls@nuembre...02293 302 154 Fachbereich II - Fachgebiet II/1

Grundsicherung